Im vergangenen Jahr haben wir neben der Veröffentlichung unserer eigenen DNK-Erklärung und der dazugehörigen Erklärung für die BÜCHL Firmengruppe auch einige unserer Kunden bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgreich unterstützt. Von uns betreute Unternehmen wurden mehrfach vom DNK-Büro als „Good Practice“-Beispiele hervorgehoben . (s. vorheriger Blogpost: DNK-Erklärungen unserer Kunden sind GOOD PRACTICE – inas – Institut für angewandte Nachhaltigkeit.)
Die Gesetzeslage sieht bereits seit 2017 nach dem CSR-RUG eine Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen für bestimmte Unternehmen vor. Ab 2024 gelten neue Gesetze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – eine schrittweise Ausweitung der Berichtspflicht nach der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD). Auch kleinere und mittlere Unternehmen sind zunehmend in der Pflicht. Zudem fordern Großkunden von ihren Lieferanten vermehrt Nachhaltigkeitsinformationen ein, beispielsweise über Rating und Fragebögen.
Unser Ansatz ist es, dass vor der Berichterstattung immer eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit steht. Erst die Nachhaltigkeitsstrategie, dann der Bericht. So wird ein Nachhaltigkeitsbericht auch zu einem Strategietool und bietet einen tatsächlichen inhaltlichen Mehrwert.
Fest steht: Nachhaltigkeitsberichterstattung ist komplex. Das gesamte Unternehmen muss berücksichtigt werden und es gibt viele verschiedene Schnittstellen. Die Erfassung und Aufbereitung aller notwendigen Informationen und Kennzahlen kann eine große Herausforderung neben dem eigentlichen Tagesgeschäft sein. Es erfordert Wissen sowie zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen. Das inas hat hierfür eine Methodik entwickelt, mit der fundiert und zielorientiert Nachhaltigkeitsstrategie und -Bericht erarbeitet werden können. Der DNK ist hierbei ein wichtiger Bestandteil und aus unserer Sicht ein sehr geeigneter Standard, gerade für mittelständische Unternehmen.
Das Institut für angewandte Nachhaltigkeit unterstützt Sie als gelisteter DNK-Schulungspartner dabei, einen vollständigen Bericht auf der Basis einer individuellen Nachhaltigkeitsstrategie zu erstellen. Damit sind sie auch für zukünftige gesetzliche Verpflichtungen bestens vorbereitet und können Informationsanforderungen von Kunden bedienen.
Was ist der DNK?
In Deutschland gibt es den Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), der von der Bundesregierung berufen ist und einen Standard in der Berichterstattung entwickelt hat – den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Entlang von 20 vorgegebenen Kriterien werden Informationen über ihr Unternehmen strukturiert dargestellt. In einer Datenbank werden die Berichte veröffentlicht. Der DNK wird stetig weiterentwickelt auch im Hinblick auf aktuelle und kommende Gesetze.
Welchen Nutzen hat der DNK?
Mit einem Nachhaltigkeitsbericht haben Sie die Möglichkeit, die Interessen Ihrer Stakeholder zu bedienen und Transparenz zu schaffen. Ihre Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner achten immer mehr darauf, wie ihr Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit aufgestellt ist. Ein Nachhaltigkeitsbericht gibt ein ganzheitliches Bild über Ihr Unternehmen. Wenn Sie einmal den Schritt geschafft haben, einen Bericht zu veröffentlichen, wird Ihnen die Aktualisierung in den kommenden Jahren immer einfacher fallen.
Was qualifiziert uns als DNK-Schulungspartner?
Um DNK-Schulungspartner zu werden, braucht man mindestens drei Jahre Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung, muss erfolgreiche Referenzen vorweisen können, regelmäßig an Schulungen teilnehmen und mindestens alle zwei Jahre eine eigene DNK-Erklärung veröffentlichen.
Wie geht’s für Sie weiter?
Haben Sie Fragen zum DNK, möchten Sie wissen ob und wie sie von der Berichtspflicht betroffen sind oder möchten sich erstmal allgemein zum Thema Nachhaltigkeit informieren? Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit uns auf unter:
Email: info@inas-institut.de
Telefon: 0841 99322300
Homepage: www.inas-institut.de

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